Für ein resilientes Wallis
Mit seinem Gesetz über das Klima und dem kantonalen Klimaplan will das Wallis seinen Teil zu den Bemühungen der Schweiz beitragen, den Klimawandel einzudämmen, und sich für dessen Auswirkungen wappnen. Die FDDM koordiniert die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs auf operativer Ebene und begleitet den Prozess.
Der Kanton Wallis beabsichtigt, einen Beitrag zum nationalen und internationalen Engagement des Bundes im Bereich Klimaschutz zu leisten und sich gleichzeitig auf dessen Folgen vorzubereiten.
Da das Wallis als Bergregion besonders stark vom Klimawandel betroffen ist, muss es ehrgeizige Ziele verfolgen. Die FDDM begleitet den Kanton bei der Ausarbeitung des kantonalen Klimagesetzes, welches das Handeln des Staates legitimieren und ihm die nötigen Ressourcen zur Umsetzung seiner Vorhaben zur Verfügung stellen soll. Im Rahmen der Vernehmlassung hat die Mehrheit der Akteurinnen und Akteure ihren Willen bekundet, möglichst rasch CO2-neutral zu werden, und ihre Unterstützung ausgedrückt. Nach Verabschiedung durch den Staatsrat wurde der Gesetzesentwurf an den Grossrat weitergeleitet.

Risiken und Chancen des Klimawandels
Die FDDM koordiniert die Erstellung des kantonalen Klimaplans, der das Ergebnis eines partizipativen Prozesses ist, in den die Wirtschaft, die Bürger- und Konsumentenverbände, die Bildung und Forschung sowie die Regionen miteinbezogen worden sind.
Der Klimaplan enthält eine Zusammenfassung der Treibhausgasemissionsbilanz des Wallis und der Analyse der klimabedingten Risiken und Chancen in zahlreichen Sektoren wie z. B. im Umgang mit Naturgefahren, in der Wasserwirtschaft oder im Tourismus.
Weiter sind im Klimaplan die laufenden Massnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel aufgeführt. Die FDDM steht dem Kanton bei der Festlegung und Umsetzung von bereichsübergreifenden Massnahmen des Klimaplans, insbesondere in Bezug auf die Sensibilisierung oder Unterstützung der Gemeinden, zur Seite. Der Entwurf wurde zur Kenntnisnahme und Antragstellung an den Grossrat überwiesen.
